Contracting als Instrument zum Einsatz von Kraft-Wärme-Kopplung und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) und Kraft-Wärme-Kälte-Kopplung (KWKK) sind effiziente Technologien, um die aufgewendeten Brennstoffe möglichst verlustarm zur Strom-, Wärme- und Kälteerzeugung einzusetzen. Dies ist jedoch in den meisten Fällen nur mit relativ kapitalintensiven und technisch aufwändigen Anlagen möglich. Viele potenzielle Anwender scheuen daher die Umsetzung oder ihnen fehlt schlicht das Wissen über die Vorteile der Technologien. Hier kann Contracting eine Lösung anbieten, da dadurch externes Kapital und technisch/ökonomischer Sachverstand eingebracht werden kann.
Es finden sich grundsätzlich vier unterschiedliche Arten des Contractings:
- Energieliefer-Contracting (ELC)
- Energiespar-Contracting (ESC)
- Finanzierungs-Contracting
- Technisches Anlagenmanagement (Betriebsführungs-Contracting)
Die am meisten verbreiteten Formen des Contractings sind das Energieliefer-Contracting (ELC) und das Energiespar-Contracting (ESC) (Offermann & Seefeldt, 2013), wobei das Energieliefer-Contracting den Schwerpunkt darstellt. Die Einbindung der Fachkompetenz eines erfahrenen Contractors durch den Auftraggeber (Energieabnehmer) kann die Energieeffizienzpotenziale als „win-win-Situation“ für beide Vertragsparteien erschließen.
Als Contracting bezeichnet man grundsätzlich eine vertraglich vereinbarte Tätigkeit über die Bereitstellung von Energielieferung/-dienstleistung. Idealerweise führt dies zu messbaren Energieeffizienzverbesserungen oder Primärenergieeinsparungen. Oft wird auch ein Wechsel zu erneuerbaren Energieträgern ermöglicht. Grundsätzlich führt Contracting zu einem Nutzen und einem finanziell positiven Ergebnis für beide Vertragspartner, wenn man die Vorteile der effizienteren Technologie bzw. moderne Facility-Management-Konzepte nutzt. (Offermann & Seefeldt, 2013).
Energieliefer-Contracting (ELC)
(Anlagen-Contracting, Nutzenergielieferung)
„Als Energieliefer-Contracting werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Contractor die Energieerzeugungsanlage entweder plant, finanziert und errichtet oder eine vorhandene Energieerzeugungsanlage übernimmt (…)“ (Verband für Wärmelieferung e.V., 2016). Der Betreiber (hier Energielieferant/Contractor) ist für Betrieb, Wartung, Einkauf der Einsatzenergie (z.B. Erdgas) sowie Verkauf der Nutzenergie an den Energieabnehmer zuständig.
Vorteile des Energieliefercontractings (ELC)
Das Ziel des ELC ist das Generieren von wirtschaftlichen Vorteilen für den Energieabnehmer durch die langfristige Nutzung von Skaleneffekten des Anbieters.
Vorteile für den Energieabnehmer:
Es erfolgt keine Kapitalbindung durch den Energieabnehmer. Finanzielle Mittel des Energieabnehmers können deshalb auf das Kerngeschäft des Unternehmens konzentriert werden. Der Aufbau von unternehmensinternen Wartungs- und Facility-Management-Kompetenzen sind damit nicht notwendig. Die Risikotragfähigkeit hinsichtlich bestimmter Punkte, wie z.B. Änderung von Energiepreisen (sind aber mit Preisgleitklauseln geregelt), Gesetzesänderungen, Technischer Risiken, Betriebsausfallrisiken und Finanzierungsrisiken, kann durch den Contractor übernommen werden, da er durch seine Kompetenzen entsprechende Gegenmaßnahmen und Lösungen i.d.R. wirtschaftlicher durchführen kann. (Verband für Wärmelieferung e.V., 2016)
Energiespar-Contracting
(Performance Contracting)
„Als »Einspar-Contracting« werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Contractor nicht nur Energieerzeugungs-, sondern auch Energieverteilungs- und Energienutzungsanlagen sowie andere Maßnahmen (z. B. Gebäudedämmung) für den Energieverbrauch des versorgten Gebäudes maßgebliche Bauteile plant, finanziert, errichtet, betreibt und instandhält. Die Einbindung der Nutzer in ein vom Contractor zu erstellendes Energiekonzept und die Schulung der Nutzer sind regelmäßig Bestandteil der Leistung.“ (Verband für Wärmelieferung e.V., 2016). Entscheidend ist, dass eine garantierte Einsparung auf Grundlage einer Baseline definiert wird.
Vorteile für den Energieabnehmer:
Wirtschaftliche Vorteile entstehen durch Verbrauchsreduktion; maximale Energie-und Kosteneinsparung unter Bezug auf eine „baseline“ (=bisherige Verbrauchsmengen/-kosten)
Bestandteile des ESC:
Typische Bestandteile eines Energiespar-Contracting sind u.a. die folgenden Punkte:
Garantie einer bestimmten Energieeinsparung, Verantwortung für die Anlagentechnik (Schwerpunkt: Meß- und Regeltechnik, Gebäudeleittechnik), Einflußnahme auf Nutzer, intensives Energiemanagement, Objekt-Poolbildung, Mittelfristverträge (3-10 Jahre) (Verband für Wärmelieferung e.V., 2016)
Kältecontracting
Auch für den Bereich der Kälteversorgung kann das Modell des Contractings angewendet werden. Der Einsatz von Kältecontracting kann technisch durch elektrisch betriebene Kältemaschinen (KKM) oder thermisch betriebenen Kältemaschinen (TKM) erfolgen. Bei TKM handelt es sich i.d.R. um Absorptions- oder Adsorptionskältemaschinen (AbKM / AdKM), die Kälte aus Wärme wandeln können. Da ein Energieabnehmer mit einem gewissen Kältebedarf i.d.R. auch Wärme benötigt, können sich TKM in Verbindung mit einem Anschluss an ein Fernwärmenetz oder mit einem dezentralen BHKW als mögliche Anlagenvarianten anbieten.
Der Einsatz von Kältecontracting kann bei folgenden Rahmenbedingungen sinnvoll sein:
- Vorliegen einer kostengünstigen Wärmequelle zur Kälteerzeugung mit TKM. Damit hat der Contractor Zugriff auf eine günstige Wärmequelle während der wärmeren Jahreszeiten (z. B. Abwärme aus Industriebetrieben bzw. Müllheizkraftwerk).
- Dezentrale BHKW, die eine hohe EEG-Einspeisevergütung (z.B. Biogas), erhalten können die Wärme meist relativ günstig abgeben. Der wirtschaftliche Betrieb ist durch die hohe EEG-Einspeisevergütung gewährleistet.
- Dezentrale BHKW können ihre jährliche Laufzeit und damit ihre Wirtschaftlichkeit erhöhen, indem KWK-Wärme auch zur Kälteerzeugung in TKM genutzt wird.
Weiterführende Informationen zum Thema Contracting finden sich unter folgenden Stellen: