Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
Im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz – EnWG) ist die leitungsgebundene Versorgung mit elektrischem Strom und Gas geregelt. Das ursprünglich aus dem Jahr 1935 stammende Gesetz erfuhr im Jahr 1998 eine Neuregelung, um die Liberalisierung der Strommärkte einzuleiten. Im Jahr 2005 folgte eine Reform des Gesetzes. U.a. wurden Regulierungsbehörden, die Bundesnetzagentur und Landesregulierungsbehörden, eingeführt. Das Ziel besteht darin, überhöhte Netzgebühren besser kontrollieren zu können und somit auch die Konkurrenzfähigkeit von KWK-Strom zu erhöhen.
Durch die Novelle im Jahr 2005 wurde zudem der Zugang zum gesamten deutschen Gasnetz ermöglicht.